unser Beruf

WER DARF AUSBILDEN?

Wie bei anderen Berufen auch muss die Eignung des Betriebs und des Ausbilders vorliegen.

Grundsätzlich geben die in der Handwerksordnung enthaltenen Vorschriften vor:

  • welche betrieblichen Voraussetzungen gegeben sein müssen und
  • wer ausbilden darf.

Für die Ausbildung zum Informationselektroniker kommt eine Vielzahl von Betrieben in Betracht:

Handwerksbetriebe und andere Betriebe von öffentlich- rechtlichen bis hin zu den von der IHK betreuten Servicebetrieben der Industrie dürfen diesen Beruf ausbilden. Auch kleine Betriebe sind nicht ausgeschlossen.

BETRIEBLICHE EIGNUNG

Der Betrieb muss nach seiner Art und seiner Einrichtung geeignet sein. Unter der Eignung nach Art des Betriebs ist zu verstehen, dass im betrieblichen Ablauf Tätigkeiten verrichtet werden, an Hand derer sich der Auszubildende die geforderten Qualifikationen aneignen kann. Zudem muss die Ausstattung des Betriebs mit Geräten, Werkzeugen, Software und sonstigen technischen Einrichtungen den Erfordernissen für das Erlernen der Ausbildungsinhalte entsprechen.

Neben der geforderten fachlichen Qualifikation der Ausbilder mücssen die betrieblichen Abläufe ausreichend Zeit für eine angemessene Betreuung der Auszubildenden lassen, das heisst, Betriebsorganisation und -ablauf müssen in erforderlichem Maße auf die Ausbildung abgestimmt sein.

Dabei ist es für die Ausbildung zum Informationselektroniker unerheblich, ob es sich um einen Handwerks-, einen Industrie- oder einen Handelsbetrieb handelt. Einzig die oben genannten Voraussetzungen müssen stimmen

FACHLICHE EIGNUNG

Neben dem Vorliegen der betrieblichen Voraussetzungen kommt der fachlichen Qualifikation der Ausbilder besondere Bedeutung zu:

Das betrifft einerseits die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse und anderer seits berufsspezifisches Wissen und Fertigkeiten.

Die erfolgreich abgelegte Ausbildereignungsprüfung dient als Nachweis für die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse.

Die berufliche Eignung liegt im Regelfall vor, wenn der Ausbilder einen Meisterbrief als Informationselektroniker oder im elektrotechnischen Handwerk besitzt.

Darüber hinaus können Absolventen eines entsprechenden Hochschulstudiums ausbilden. Die Ausbildereignung kann man durch eine nachträgliche Qualifizierung erwerben.

GEMEINSAM AUSBILDEN

Betriebe, die aus unterschiedlichen Gründen nicht über die geforderten Voraussetzungen verfügen, bietet sich dennoch ein gangbarer Weg: die Ausbildung im Verbund. Dabei ergänzen sich die Ausbildungsangebote der Betriebe. Hierbei sind verschiedene Varianten denkbar:

In den weitaus überwiegenden Fällen tauschen mehrere Betriebe ihre Auszubildenden im Rahmen ihrer Kooperationsvereinbarung aus. Hierbei gibt es keine rechtlichen Probleme.

Für andere Möglichkeiten wie Ausbildungsvereine oder Leitbetriebe mit Partnern bieten die Handwerkskammern weitere Informationen an.

Die Ausbildung zum Informationselektroniker im Verbund bietet richtige Vorteile:

  • Die Auszubildenden werden in die Abläufe mehrerer Betriebe eingebunden, wodurch ihr Kenntnisstand wächst und sie flexibler einsetzbar sind – ein großes Plus gerade bei der sich fortwährend weiter entwickelnden Informationstechnik.
  • Die Kosten für die Ausbildung lassen sich im Einzelfall auf mehrere Betriebe verteilen.
  • Die eigenen Ausbildungskapazitäten können optimal und bedarfsgerecht ausgeschöpft werden.

AUSBILDUNGSINHALTE

Die Ausbildung erfolgt zu einem Drittel der Ausbildungszeit in einem der beiden Schwerpunkte Bürosystemtechnik oder Geräte- und Systemtechnik.

GEMEINSAME BERUFLICHE QUALIFIKATIONEN

Informationselektroniker/innen

  • planen und organisieren ihre Arbeit selbstständig, 
  • sichern die Qualität ihrer Arbeit, 
  • beraten und betreuen Kunden, 
  • arbeiten im Verkauf, 
  • beraten und schulen Kunden, 
  • wirken an Marketingmaßnahmen für elektronische Produkte und Systeme mit, 
  • arbeiten mit Datenverarbeitungssystemen, 
  • gewährleisten die Datensicherheit, 
  • konzipieren und entwickeln Informations- und Kommunikationssysteme, 
  • montieren und installieren Informations-, Kommunikations- und elektronische Systeme sowie die dazugehörige Infrastruktur, 
  • installieren und programmieren Anwendungssoftware, 
  • montieren elektronischen Geräte und nehmen sie in Betrieb, 
  • kümmern sich um den Kundenservice, 
  • analysieren Fehler, 
  • warten und reparieren Geräte und Systeme.

Berufliche Qualifikationen in den Schwerpunkten

INFORMATIONSELEKTRONIKER/INNEN MIT DEM SCHWERPUNKT BÜROSYSTEMTECHNIK

  • erwerben spezielle Kenntnisse der elektronischen Systeme und Datenverarbeitungsprozesse im Bereich der Bürosystemtechnik, 
  • konzipieren Geräte und Anlagen der Bürosystemtechnik, u.a. Computersysteme und zugehörige Softwarekomponenten, 
  • installieren verschiedene Systeme und nehmen sie in Betrieb, 
  • reparieren Geräte und Anlagen.

INFORMATIONSELEKTRONIKER/INNEN MIT DEM SCHWERPUNKT GERÄTE- UND SYSTEMTECHNIK

  • haben spezielle Kenntnisse über elektronische Systeme und Datenverarbeitungsprozesse im Bereich Geräte- und Systemtechnik, 
  • konzepieren Informations- und Kommunikationssysteme für Aufnahme, Empfang, Verteilung, Speicherung, Verarbeitung und Wiedergabe von Bild, Ton und Daten, 
  • installieren Geräte und Anlagen und machen sie betriebsbereit, 
  • reparieren die verschiedenen Systeme und warten sie.

WIE LÄUFT ES AB?

Ausbildungsdauer: 3,5 Jahre

Die Ausbildung erfolgt in einem der zwei Schwerpunkte:

  • Bürosystemtechnik
  • Geräte- und Systemtechnik

Die Ausbildung erfolgt im Betrieb und in der Berufsschule.

Der Berufsschul- Unterricht für die Informationselektroniker findet in beiden Schwerpunkten in der Berufsschule statt.